Umgang bei Gericht selbst beantragen

Umgang bei Gericht selbst beantragen – Das sind meine Tipps für dich!

Die gemeinsame Verantwortung für ein Kind ist etwas, das Eltern über Jahre miteinander verbindet. Was schon in einer Beziehung nicht immer einfach ist, wird nach einer Trennung noch komplizierter. Besonders der Umgang bereitet vielen getrennten Eltern Probleme, denn für einen reibungslosen Ablauf ist eine gute Kommunikation gefragt und genau an dieser Stelle hapert es meist. Auch wenn das keiner wollen kann, bleibt manchmal nur der Weg zum Familiengericht. 

Lies hier, was ich meinen Mandant:innen in so einem Fall rate.

Lass nichts unversucht – ein Termin beim Jugendamt ist auf jeden Fall Pflicht!

Zuerst musst du wissen, dass es eigentlich nicht die Aufgabe der Gerichte ist, den Umgang zu regeln, sondern die der Eltern. Das Gericht wird daher versuchen, mit euch eine Lösung zu erarbeiten. Wie du dir aber sicher denken kannst, hat ein:e Richter:in einen engen Terminplan. Hier ist also keine Zeit für ewige Diskussionen und wenn ihr nicht zügig zu einer Einigung kommt, dann ist so ein Termin für die Katz und ihr werdet mit den mahnenden Worten, dass sich Erwachsene doch bitte auch wie solche verhalten sollen nach Hause geschickt, um dort weiter zu diskutieren. Eine eigene Entscheidung über den Umgang wird das Gericht erst treffen, wenn es überzeugt ist, dass ihr auch mit der Hilfe Dritter nicht zu einer Einigung kommen werdet.

Du solltest also, bevor du einen Antrag auf Umgang bei Gericht stellst, auf jeden Fall zumindest versucht haben, durch Vermittlung des zuständigen Jugendamtes eine Lösung zu finden. Hier helfen auch keine wagen Ausflüchte, wie: Ich hab da angerufen, aber…. Ein:e Vertreter:in des Jugendamtes wird im Termin anwesend sein und dem Gericht sagen, was bisher versucht worden ist.

Ich empfehle meinen Mandant:innen darüber hinaus auch immer eine Familienberatung aufzusuchen. Das ist nicht nur etwas, das das Gericht wohlwollend zur Kenntnis nehmen wird, sondern für viele Eltern auch tatsächlich ein Weg zur Lösung. Beratungsstellen in deiner Nähe findest du ganz einfach über das Internet und die Termine sind meist kostenlos.

Eine weitere, allerdings recht kostenintensive Möglichkeit, ist eine Schlichtung durch ein:e ausgebildete:n Mediator:in. Das klingt jetzt vielleicht nicht so toll, aber besonders, wenn es nicht nur beim Umgang hakt, ist eine Mediation eine prima Sache. Ehrlich, ich habe schon viele Mediationen begleitet und tatsächlich noch nie erlebt, dass die Teilnehmer:innen nicht zu einer Lösung gelangt sind. 

Für welchen Weg zur Lösung du dich auch entscheidest, deine bisherigen Bemühungen gehören auf jeden Fall, in den Antrag, den du zum Gericht schickst, damit die:der Richter:in bereits im Vorfeld weiß, wo ihr steht und sich die nächsten Schritte überlegen kann.

Mach dir unbedingt einen Plan, je konkreter, desto besser!

Hier kommt etwas, das mein Mentor, ein echter Silberrücken, immer zu mir gesagt hat: Niemand verhandelt schlechter, als der, der nicht weiß, wo er hin will. Und da hat er Recht! Mach dir also einen Plan, bevor du „in die Schlacht“ ziehst. Schreib auf, wie der Umgang aus deiner Sicht idealer Weise aussehen sollte. Denk dabei nicht nur an die offensichtlichen Dinge, wie Wann? und Wie lange?, sondern auch an die Details: Wer holt oder bringt das Kind für den Umgang? Wie tauscht ihr wichtige Informationen z.B. über Hausaufgaben aus? Immer wieder gern vergessen werden auch Absprachen zu Ferien, Geburtstagen, den eigenen und denen des Kindes, oder Feiertagen. Was passiert, wenn Umgang z.B. wegen Krankheit nicht erfolgen kann? Durchdenke in Ruhe, was in deinem speziellen Fall wichtig ist.

Dieser Plan vom idealen Umgang gehört in deinen Antrag an das Gericht. Schreib der:dem Richter:in, was du dir vorstellst. Achte dabei darauf, dass jede Regelung so konkret wie möglich ist. Formulierungen, wie „Über den Umgang an den Weihnachtsfeiertagen, sprechen sich die Eltern ab.“ Klingen zwar vernünftig, helfen aber nicht weiter, wenn es zum Streit kommt. Auch wenn es dir also albern vorkommt, jeden Geburtstag für die nächsten 15 Jahre zu planen, tu’ es trotzdem. Gemeinsam von eurer Vereinbarung abweichen, könnt ihr immer noch.

Wenn du deinen Plan gemacht hast, überleg dir auch, in welchen Punkten du dem anderen Elternteil entgegen kommen würdest und wie weit du dabei von deinen Vorstellungen abweichen willst. Du wirst sicherlich nicht jeden deiner Punkte erstreiten können, wenn du dir aber über deine Limits im Klarenbist, wirst du auch in einer Drucksituation wie einer Gerichtsverhandlung gute Entscheidungen treffen.

Gute Argumente sind immer solche, die auch dein Kind anführen würde!

Während du dir Gedanken darüber gemacht hast, wie der Umgang im Idealfall aussehen sollte, sind dir sicher schon einige Dinge durch den Kopf gegangen, die für dein Kind schöner wären, wenn sie anders ablaufen könnten. Vielleicht könnte es seine Geschwister, die bei dir leben öfter sehen, wenn es auch mal unter der Woche und nicht nur am Wochenende bei dir wäre. Du willst das beste für dein Kind und genau so solltest du im Verfahren auch argumentieren. Nimm die Sicht deines Kindes ein und frage dich, was es sich wünsche würde. 

Möchtest du also zum Beispiel, dass dein Kind am Geburtstag der Großmutter immer bei dir ist, damit ihr alle zusammen feiern könnt, heißt die Begründung dafür nicht, dass die Oma sich freuen würde, sondern, dass dein Kind eine starke Bindung zu seiner Oma hat und daher die Möglichkeit haben sollte, sie an ihrem Geburtstag zu sehen. Das hört sich vielleicht ein bisschen nach Wortklauberei an, aber es ist nie verkehrt, die eigenen Vorstellung nochmal aus Sicht des Kindes zu überprüfen und glaub mir, wenn du so argumentierst, ist es wirklich schwer, etwas dagegen zu sagen.

Und im Zweifel: Ask Liv!

Ein Muster für einen Umgangsantrag findest du im Downloadbereich. Wenn du Hilfe bei der Formulierung, Ideen für eine ausgewogene Regelung oder der Suche nach Argumenten brauchst, bin ich für dich da. Wir können sowohl den Antrag, als auch einen Verhandlungstermin zusammen vorbereiten. Hier kannst du gleich einen Termin ausmachen.

Fachanwältin für Familienrecht Livia Reuter

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