Kindesunterhalt reduzieren – die 14 wichtigsten Abzugspositionen

Den Kindesunterhalt zu berechnen, ist ein bisschen, wie die Steuererklärung zu machen. Was die Einnahmen angeht, gibt es wie bei der Steuer nicht viel zu wollen. Interessant wird es bei den Abzugspositionen.
Meinen Mandant:innen sage ich immer: Denkt an jeden Euro, den ihr für Beruf, Krankheit oder Alter ausgebt. Mit dieser Faustregel könnt ihr eure Ausgaben grob einsortieren.
Die wichtigsten Positionen habe ich hier für euch zusammengestellt:
Berufsunfähigkeitsversicherung
Bei Versicherungen lautet die relevante Frage immer: Was hat das Kind davon? Ist ein Risiko versichert, dass auch die Unterhaltsberechtigte:n betrifft, können die Versicherungsbeiträge vom Einkommen abgezogen werden. Das trifft bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung ganz klar zu.
Fahrtkosten
Die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz mit dem eigenen Auto werden für die ersten 30 Kilometer mit 30 Cent und die weiteren Kilometer mit 20 Cent angesetzt. Aber nicht übertreiben! Bei zu hohen Fahrtkosten sind die Familiengerichte schnell dabei, die Unterhaltspflichtigen auf den öffentlichen Nahverkehr oder gar das Fahrrad zu verweisen.
Haftpflichtversicherung
Versicherungsbeiträge können vom Einkommen abgezogen werden, wenn sie auch für das unterhaltsberechtigte Kind gut sind. Bei einer Privathaftpflichtversicherung ist das nicht der Fall, die bewahrt nur die Versicherte:n vor Ärger.
Job-Ticket
Wenn der öffentliche Nahverkehr für die Fahrten zur Arbeit genutzt wird, können die Kosten als berufsbedingte Aufwendungen vom Einkommen abgezogen werden.
Kita-Beiträge
Sogenannte Kinderbetreuungskosten wie die Beiträge für Kita oder Hort können vom Einkommen abgezogen werden. Voraussetzung ist, dass das Kind betreut werden muss, um einem Elternteil die Berufstätigkeit zu ermöglichen. Wird ein Kind nur deshalb im Hort betreut, weil es dort gern mit seinen Freunden zusammen ist, könnte aber zum Beispiel auch bei seinem Vater zu Hause bleiben, der gerade in Elternzeit ist, liegt der Fall anders.
Krankenversicherung
Die Beiträge zur Krankenversicherung sind vom Einkommen abzuziehen. Auch hier gilt wieder das Prinzip: Wenn es gut ist für die Unterhaltsberechtigte:n, dann mindert es auch den Unterhalt. Und da ein Kind immer von gesunden Eltern profitiert, können auch die Kosten von privaten Zusatzversicherungen beispielsweise für Zahnersatz oder Krankenhausaufenthalt abgezogen werden, wenn die Beiträge in einem vernünftigen Verhältnis zum Einkommen stehen.
Risikolebensversicherung
Mancher spart sie sicher als Plus zur Rente an, trotzdem sind Risikolebensversicherungen Geldanlagen und keine Altersvorsorge. Sie können beim Kindesunterhalt nicht angerechnet werden.
Miete
Auch wenn ein Kind nur an den Umgangswochenenden da ist, hat es meist trotzdem ein eigenes Kinderzimmer. Diese zusätzlichen Kosten werden jedoch beim Unterhalt nicht berücksichtigt. Diese sogenannten Lebenshaltungskosten wie Miete, aber auch die Verpflegung des Kindes oder etwa Urlaubsreisen, müssen aus dem Selbstbehalt bezahlt werden.
Pflegeversicherung
Auch Kinder haben einen Vorteil, wenn sich ihre Eltern privat für den Fall der Pflegebedürftigkeit absichern. Das liegt auf der Hand. Die Beiträge zur privaten Pflegeversicherung können daher vom Einkommen abgezogen werden.
Prozesskosten
Prozesskosten, zum Beispiel für einen Streit über den Kindesunterhalt, hat jeder selbst zu tragen, ohne dass dies bei der Berechnung des Unterhalts berücksichtigt werden kann. Ist ein Beteiligter dazu nicht in der Lage, kann Verfahrenskostenhilfe in Anspruch genommen werden.
Riester-Rente
Da es nicht selten vorkommt, dass ein heute unterhaltsberechtigtes Kind als Erwachene:r die Eltern unterstützen muss, profitieren Kinder ganz klar von einer vernünftigen Altersvorsorge ihrer Eltern. Aufwendungen für die Altersvorsorge können deshalb bei Arbeitnehmern mit bis zu 4 % und bei Selbstständigen mit bis zu 24 % des Bruttoeinkommens abgezogen werden.
Steuernachzahlungen
Einkommenssteuer, Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Kapitalertragsteuer werden vom Einkommen abgezogen und zwar in der Höhe, in der sie wirklich anfallen. Das bedeutet, eine Steuererstattung oder Nachzahlung ist immer erst dann relevant, wenn tatsächlich eine Zahlung vom oder an das Finanzamt erfolgt, Berechnungen des Steuerberaters reichen hier nicht. Ist die Steuerschuld beglichen, kann sie auch auf den Kindesunterhalt angerechnet werden.
Tilgung von Immobilienkrediten
Sind die Eltern im Alter gut abgesichert, ist das auch für die Kinder gut. Aufwendungen für die Altersvorsorge können daher bei Arbeitnehmern mit bis zu 4 % und bei Selbstständigen mit bis zu 24 % des Bruttoeinkommens vom Einkommen abgezogen werden. In welcher Weise für das Alter vorgesorgt wird, entscheidet jeder selbst. Es können daher auch Eigenheimkredite Aufwendungen zur Altersvorsorge sein.
Zahnersatzversicherung
Beiträge zu privaten Krankenzusatzversicherungen können vom Einkommen abgezogen werden, wenn die Beiträge in einem vernünftigen Verhältnis zum Einkommen stehen.
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