Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle

Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle – Diese 5 Kniffe kennt kaum jemand!

Kindesunterhalt wird in den meisten Fällen nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet. Die Pauschalbeträge sollen die Berechnung vereinfachen. Aber wie fast alles, was wir Juristen uns ausdenken, ist auch die Düsseldorfer Tabelle nicht ganz so simpel, wie sie zunächst aussieht.

Ob du deinen Anspruch optimieren oder nur das zahlen willst, was unbedingt sein muss: Diese life hacks machen den Unterschied!

Die Tabelle geht von 2 Unterhaltsberechtigten aus

Die Pauschalbeträge der Düsseldorfer Tabelle gehen davon aus, dass Unterhalt für exakt zwei Kinder geschuldet ist. Bei jeder anderen Anzahl von Kindern ist also eine Anpassung notwendig. Diese erfolgt, indem die:der Unterhaltspflichtige in eine andere Einkommensgruppe eingeordnet wird, als sich rechnerisch ergibt. Bei nur einer:einem Unterhaltsberechtigten wird in eine höhere Gruppe eingeordnet. Bei mehr als zwei wird niedriger eingeordnet.

Alle Lebenshaltungskosten sind gedeckt

Alle Unterhaltspflichtigen kommen früher oder später mit dem Argument, dass sie auch Ausgaben haben für Essen, Wohnung, Kleidung, Körperpflege, Schulmaterial, Hobbys, Taschengeld etc. haben und wollen diese Kosten gern vom Unterhalt abziehen. Das Kind hat nur für den Umgang ein eigenes Kinderzimmer, die Gummistiefel sind am Umgangswochenende kaputt gegangen und mussten ersetzt werden….alles richtig! Aber die Schöpfer der Düsseldorfer Tabelle sind nicht dumm und wissen, dass auch während des Umgangs Ausgaben anfallen. Das ist in den Pauschalbeträgen eingepreist und diese Ausgaben können nicht vom Unterhalt abgezogen werden.

Anpassungen gelten vom 1. des Monats an

Ändert sich der Unterhaltsbetrag, weil euer Kind eine höhere Altersstufe erreicht, wird der neue Unterhalt bereits für den Monat geschuldet, in den der Geburtstag fällt…und zwar für den ganzen Monat! Hier ist kein Platz für irgendwelche Rechenspielchen.

Keine Anpassung bei kurzfristigen Veränderungen

Ebenfalls ein Thema, das immer wieder gern aufkommt: Verbringt das Kind in den Ferien oder aus anderem Grund, zum Beispiel einem Kuraufenthalt des bereuenden Elternteils, mehr Zeit als üblich beim der:dem Unterhaltspflichtigen, fordern diese:r meistens eine Aussetzung des Unterhalts. Die Pauschalbeträge der Düsseldorfer Tabelle sind aber nicht monatlich zu verstehen, sondern auf einen längeren Zeitraum ausgelegt, in dem Verschiebungen der Betreuungsanteile vorkommen und sich auch wieder ausgleichen. Bei kurzzeitigen Änderungen, gibt es also keine Anpassung.

Nicht den Bedarfskontrollbetrag vergessen

Dass es beim Unterhalt einen Selbstbehalt gibt, wissen die meisten. Aber es gibt noch einen weiteren Mechanismus, um sicherzustellen, dass die:der Unterhaltspflichtige durch die Zahlung nicht überlastet wird: Den sogenannten Bedarfkontrollbetrag, den in der letzten Spalte der Düsseldorfer Tabelle findest. Anders als beim Selbstbehalt werden beim Bedarfskontrollbetrag nicht nur Unterhaltszahlungen an weitere minderjährige Kinder, sondern auch alle anderen Unterhaltszahlungen berücksichtigt. Wer also z.B. zusätzlich Ehegattenunterhalt zahlt, sollte den Bedarfkontrollbetrag im Auge behalten.

Fachanwältin für Familienrecht Livia Reuter

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